No risk,
more fun!
Bürozeiten
Montag 17.00 - 19.00 Uhr
Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Tel.: 08761 / 727 51 61
Mobil: 0176 / 78 200 540
eMail: fahrschule<kleines umkringeltes a>schimf<punkt>de
Fahrschule Steffen Schimf
Viehmarktstraße 3
85368 Moosburg a. d. Isar
Fahrschule Schimf
Die neue Regelung zum Automatikgetriebe (B 197)
Seit dem 01.04.2021 (kein Aprilscherz!) ist nun möglich, die Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung - ohne Kupplungspedal - abzulegen, und zwar ohne dass hierzu eine Beschränkung im Führerschein vermerkt wird. Es wird lediglich das statistische nationale Merkmal der Schlüsselzahl "B 197" im Führerscheindokument ergänzt.
Das bedeutet, es dürfen nach bestandener Fahrprüfung auf einem unserer Elektro-fahrzeuge uneingeschränkt sämtliche Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit oder ohne Kupplungspedal bewegt werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Fahrzeuge mit Verbrennungs- oder Elektromotor(en) handelt.
Sinnvollerweise gibt es nun eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildung auf Fahrzeugen mit Handschaltung und Kupplungspedal. Diese beträgt mind. 10 Fahrstunden à 45 Minuten zzgl. einer durch den Fahrlehrer bewerteten Fahrt à 15 Minuten. Die Fahrstunden mit dem Handschaltgetriebe sind auch Teil der bereits bestehenden 12 besonderen Ausbildungsfahrten auf Landstraßen, Autobahnen oder bei Dämmerung/Dunkelheit, gern auch in unserem MINI-Cabriolet. Es müssen also grundsätzlich keine zusätzlichen Fahrstunden stattfinden. Wir setzen die neue Fahrerlaubnis-regelung so um, dass die Ausbildung vielfältig ist, also mit jedem unserer Fahrzeuge mit deren teils unterschiedlichen Bedienelementen gefahren wird. Die neue gesetzlichen Regelung stellt also für die Fahrausbildung aus einen Mehrwert dar.
Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Prüfung auf einem Handschaltfahrzeug abzulegen.
Auch erlaubt die neue Regelung, eine bereits im Führerschein bestehende Automatikbeschränkung mit Hilfe von 10 Fahrstunden + 15-minütiger Überprüfung loszuwerden. Sie wird dann durch die Schlüsselzahl "B 197" ersetzt. Die Gebühr beim Landratsamt beträgt € 38,60 für den neuen Führerschein.
Aber es gibt auch Nachteile:
Möchtet ihr später euren Führerschein auf höherwertige Klassen erweitern, z. B. C1, C1E, C, CE (Lkw-Klassen) oder D1, D1E, D, DE (Bus-Klassen), so wird in diesen eine Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) eingetragen. Es dürfen also nur Lkw oder Busse ohne Kupplungspedal gefahren werden. Dies kann euch freilich ein freches Grinsen entlocken, denn heutzutage hält kein Lkw- oder Busunternehmer mehr ein "Schaltstock-Fossil" in seiner Unternehmensflotte.
Bei der nachträglichen Erweiterung auf Klasse BE allerdings hat es möglicherweise Auswirkungen, denn mit dem vorigen Merkmal "B 197" darf später die BE-Kombination auch nur mit Automatikgetriebe bewegt werden. Dies ist zwar irrsinnig, aber derzeit nicht zu ändern. Zur Belustigung: Eine Anhängerkombination, die auf Grund der Massenverhältnisse nicht unter die Klasse BE fällt, dürft ihr wahlweise mit Schalt- oder Automatikgetriebe bewegen, egal wohin und wie weit.
Daher am besten am Anfang checken:
B und BE in einem Ausbildungsgang bedeutet in unserer Fahrschule: B-Prüfung auf Schaltgetriebe + BE-Prüfung auf Automatikgetriebe = B und BE ohne Einschränkung erworben! Daran hat sich nichts geändert. Eine BE-Ausbildung auf Schaltgetriebefahrzeugen wird bei uns nicht stattfinden, denn wir wollen nicht in der Vergangenheit schwelgen. Darüber hinaus ist es in der heutigen Verkehrs- und Lebenspraxis nicht empfehlenswert, schwere Anhänger mit einem Fahrzeug zu ziehen, das über ein manuelles Schaltgetriebe verfügt.
Bitte entscheidet Euch schon bei Anmeldung oder zeitnah, auf welche Weise Ihr die Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben möchtet. Für eine nachträgliche Umstellung des laufenden Antrags bezahlt ihr an das Landratsamt € 37,60. WIR stellen euch keine zusätzlichen Kosten in Rechnung. Entscheidet ihr euch unmittelbar bei Antragsstellung für "B 197" kommen keine Zusatzkosten auf euch zu, weder unsererseits noch über das Landratsamt.
Falls ihr euch für die neue Art des Führerscheins verbindlich anmeldet, habt ihr diesen Text, der auch in der Fahrschule aushängt, gelesen und bestätigt es auf dem Vertrag.